Häufige Fragen zur 42. BImSchV Prüfung
1. Gilt die 42. BImSchV für alle Kühltürme?
Ja, die 42. BImSchV gilt für sämtliche Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – unabhängig von Größe und Leistung. Entscheidend ist, dass Wasser im Kreislauf geführt wird und Aerosole in die Umgebung abgegeben werden können.
2. Wie oft muss ich prüfen lassen?
Die Prüffristen sind gestaffelt: Legionellenuntersuchung halbjährlich, die allgemeine Hygieneinspektion je nach Gefährdungsbeurteilung vierteljährlich bis jährlich. Bei Neuanlagen ist eine Erstuntersuchung vor Inbetriebnahme Pflicht.
3. Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch einen nach § 8 der 42. BImSchV anerkannten Sachkundigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen. Die von uns vermittelten Fachbetriebe verfügen über die erforderliche Qualifikation.
4. Was passiert bei einer Legionellen-Grenzwertüberschreitung?
Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml ist unverzüglich die zuständige Behörde (LAU Halle) zu informieren. Es müssen umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, etwa eine Desinfektion oder Anlagenstilllegung.
5. Muss ich ein Betriebstagebuch führen?
Ja, nach § 14 der 42. BImSchV ist für jede Verdunstungskühlanlage ein Betriebstagebuch zu führen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Ein unvollständiges Betriebstagebuch kann mit Bußgeld geahndet werden.
6. Was kostet eine Prüfung nach 42. BImSchV?
Die Kosten hängen von Anlagentyp, Anzahl der Probenahmestellen und Laborumfang ab. Eine einfache Prüfung beginnt im unteren dreistelligen Bereich. Über das Kontaktformular erhalten Sie ein individuelles Angebot.
7. Ist die Prüfung auch im laufenden Betrieb möglich?
In der Regel ja. Die Probenahme und Inspektion erfolgen im laufenden Betrieb. Bei Rechenzentren und prozesskritischen Anlagen stimmt der Fachbetrieb den Prüftermin so ab, dass die Kühlleistung nicht beeinträchtigt wird.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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