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42. BImSchV Halle

§ 14 der 42. BImSchV – Betriebstagebuch und Dokumentation

§ 14 der 42. BImSchV regelt die Pflicht zur Führung eines Betriebstagebuchs für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Für Betreiber in Halle stellen wir den Kontakt zu Fachbetrieben her, die Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation unterstützen.

Inhalt und Umfang des Betriebstagebuchs

Das Betriebstagebuch muss nach § 14 sämtliche prüf-, betriebs- und ereignisrelevanten Daten enthalten: Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen (Legionellen, Gesamtkoloniezahl), technische Prüfberichte, Angaben zur Wasserbehandlung und Bioziddosierung, durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Betriebsstörungen, außergewöhnliche Ereignisse sowie Ergebnisse von behördlichen Überprüfungen. Jeder Eintrag muss mit Datum und Unterschrift des Verantwortlichen versehen sein.

Aufbewahrungsfristen und Vorlagepflicht

Das Betriebstagebuch ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde – in Halle das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) – vorzulegen. Bei einem Betreiberwechsel muss das Betriebstagebuch vollständig übergeben werden. Digitale Dokumentationen sind zulässig, sofern sie die gleiche Nachvollziehbarkeit wie ein physisches Buch gewährleisten.

So hilft der vermittelte Fachbetrieb

Der Fachbetrieb dokumentiert alle Prüfergebnisse direkt im Betriebstagebuch und weist auf fehlende Einträge hin. Er unterstützt bei der Erstellung der turnusmäßigen Einträge und sorgt für eine vollständige, revisionssichere Dokumentation. Dies ist besonders wichtig, da ein unvollständiges Betriebstagebuch bei einer behördlichen Prüfung als Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann.

Für wen gilt § 14 im Raum Halle?

Die Nachweispflicht gilt für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen in Halle, Leipzig, Merseburg, Weißenfels und dem gesamten Saalekreis. Besonders Industriebetriebe im Chemiepark, Rechenzentren und größere Gewerbebetriebe müssen die Dokumentation lückenlos führen.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen nach 42. BImSchV durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.