Kühlturm Prüfung nach 42. BImSchV in Halle (Saale)
Kühltürme zählen zu den Verdunstungskühlanlagen und unterliegen der wiederkehrenden Prüfpflicht nach der 42. BImSchV. In Halle und Umgebung vermitteln wir qualifizierte Fachbetriebe für die gesetzlich vorgeschriebene Kühlturmprüfung – unabhängig von Anlagengröße und Bauart.
Was wird bei der Kühlturmprüfung kontrolliert?
Die Prüfung nach 42. BImSchV umfasst bei Kühltürmen sowohl hygienische als auch technische Aspekte. Im Fokus steht die Legionellen-Problematik: Kühltürme können durch Aerosolbildung Legionellen in die Umgebungsluft abgeben. Geprüft werden das Kühlwasser mikrobiologisch und chemisch, die Tropfenabscheider auf Funktion, der bauliche Zustand des Turms, Korrosionsschäden, Biofilmbildung sowie die Wirksamkeit der Wasserbehandlung. Auch Einbauten, Ventilatoren und die Abluftführung werden kontrolliert.
Gesetzliche Grundlagen und Prüffristen
Die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) schreibt für Verdunstungskühlanlagen gestaffelte Prüffristen vor: halbjährliche mikrobiologische Untersuchung (Legionellen), vierteljährliche bis jährliche technische Prüfung – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Die VDI 2047 Blatt 2 liefert ergänzende Hygieneanforderungen für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Betreiber im Industriegebiet Halle-Trotha oder im Gewerbepark Star Park müssen diese Fristen strikt einhalten.
Ablauf der Kühlturmprüfung in Halle
Eine Erstbegehung durch den Fachbetrieb klärt die Anlagenkonfiguration. Anschließend erfolgt die Probenahme des Kühlwassers an definierten Entnahmestellen, die mikrobiologische Laboruntersuchung, die technische Inspektion aller Komponenten und die Dokumentation im Betriebstagebuch. Der gesamte Prüfbericht wird dem Betreiber übergeben. Die Laborergebnisse liegen in der Regel nach 10–14 Tagen vor.
Für welche Betreiber ist die Prüfung relevant?
Betroffen sind alle Betreiber von Kühltürmen in der Region Halle: Industriebetriebe, Rechenzentren, Kältezentralen von Krankenhäusern und Einkaufszentren, die Universität Halle sowie produzierende Unternehmen im Saalekreis. Auch kleinere Kühltürme in Gewerbebetrieben fallen unter die Prüfpflicht, sofern sie als Verdunstungskühlanlage klassifiziert sind.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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